Na die Frage ist was würde passieren wenn die auf die Artikel aufmerksam werden.
Weiss da jemand bescheid? Vermutlich könnte es zu einer "Unterlassungs email" kommen, im "schlimmsten" Fall aber gleich zu einer Abmahnung.
Neue Obergrenze im Urheberrecht: 100 Euro pro Abmahnung bei „einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen“
Die hohen Geldforderungen im Zusammenhang mit Abmahnungen rufen immer wieder Kritiker auf den Plan, die im Bestreben, Urheberrechtsverletzungen einzudämmen, eher die Suche vieler Anwälte nach schnellem Geld sahen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, bestimmt der am 1. September 2008 in Kraft getretene § 97a Abs. 2 UrhG, dass der (zu Recht) Abgemahnte „in einfach gelagerten Fällen“ und „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ Anwaltskosten nur bis zu einer Höhe von 100 Euro tragen muss. Dieser Betrag umfasst auch die Mehrwertsteuer und etwaige Auslagen des Anwaltes, sind aber unabhängig von eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen des Verletzten. Die neue Regelung beschränkt sich auf das Urheberrecht und trifft keine Aussage dazu, in welcher Höhe der Anwalt einen Anspruch gegenüber dem ihn mandatierenden Verletzten hat. Wann Fälle „einfach gelagert“ sind, wird durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen. Diese Regelung gilt nicht für Altfälle, also nur für Rechtsverletzungen ab dem 1. September 2008.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung
Ich würde gern noch bruj's Meinung hören ob wir anfangen Sachen aus dem google index zu nehmen, oder nicht. Imgrunde betrifft eine Strafe ja Ihn und mich.
Derjenige der es gepostet hat wird sicher nicht belangt. Wir werden ja auch mit sicherheit keine Daten unserer User rausgeben, ausser man zwingt uns dazu!