Teil 2 zur Debatte:
Landtag: Gesetzentwurf zum Ausbau des Breitbandnetzes (2)
Generaldebatte
Bozen - Nach einer Sitzung der Oppositionsfraktionen des Südtiroler Landtages beantragte Donato Seppi eine gemeinsame Sitzung der Fraktionsvorsitzenden und des Landtagspräsidiums zur Geschäftsordnung. Präsident Minniti unterbrach die Landtagssitzung bis 16.30 Uhr.
Anschließend wurde die Generaldebatte zum Gesetzentwurf für den Ausbau des Breitbandnetzes (LGE 106/11, vorgelegt von Arnold Schuler und Josef Noggler) wieder aufgenommen.
Josef Noggler (SVP) wehrte sich gegen die Kritik Pöders an dem Gesetzentwurf. Als Bürgermeister hätten er und Schuler mehrmals auf den Bedarf des Ausbaus hingewiesen, damals hätten Abgeordnete wie Pöder die Möglichkeit gehabt, ein Gesetz vorzulegen. Er komme aus einer Linkem-geschädigten Gemeinde und daher einige Erfahrung mit alternativen Technologien. Der Gesetzentwurf schreibe nicht das Glasfaserkabel vor, sondern lasse auch andere Möglichkeiten offen. Das Abkommen zwischen Land und Telecom sei nicht genug, um überall eine Breitbandanbindung zu garantieren. Mit diesem Gesetz würden die Gemeinden auch finanziell in die Pflicht genommen, das schnelle Internet werde zu einem Bürgerrecht.
Der Gesetzentwurf sei total überflüssig, meinte Thomas Egger (Freiheitliche). Die schnelle Verbindung lasse sich auch ohne eigenes Gesetz herstellen, dieser Meinung scheine auch LR Mussner zu sein. Die Landesregierung habe das Breitbandnetz bereits mit einer teuren Broschüre dem Volk versprochen. Das Gesetz sei ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Techniker, die die geforderten Pläne erstellen müssten, Gemeindepläne, Masterplan usw. Die Einbringer des Gesetzentwurfs hätten die Kosten auf “einige hundert Millionen” beziffert, solche Unwägbarkeiten würden von wenig Seriosität zeugen. Anfangs habe man man davon geredet, dass das Land 80 Prozent der Kosten übernehme - daher auch das postive Gutachten des Rates der Gemeinden. Nun werde das Ausmaß der Landesfinanzierung durch die Landesregierung festgelegt.
Die Versorgung des ganzen Landes mit schnellem Internet sei bereits eine Priorität der Landesregierung, an der sie seit 2004 arbeite, erklärte LR Florian Mussner. Diese Vorlaufzeit habe es auch gebraucht, da die technischen Lösungen im Einzelfall nicht auf der Hand liegen. Oft sei etwas schiefgegangen, es gebe aber auch Orte, wo es gut funktioniere. Der Grad der Zufriedenheit sei laut Umfragen hoch, zwischen 48 Prozent im Vinschgau und 78 Prozent im Eisacktal. Er habe anfangs auch geglaubt, diesen Gesetzentwurf brauche es nicht, aber dieser gehe absolut in die richtige Richtung, wobei es noch unterschiedliche Meinungen zur Finanzierung gebe. Wichtig sei, dass damit die Gemeinden eingebunden werden. Die Kosten seien heute schwer zu beziffern, eine gute Planung werde Einsparungen erlauben; der Masterplan betreffe übrigens nicht nur Land und Gemeinden, sondern auch beteiligte Firmen und Einrichtungen, etwa die Fernheizwerke. Das Land arbeite derzeit an einem System, das 120 Megabit erlaube, nicht nur 30, wie Pöder befürchte. Was die finanzielle Beteiligung der Gemeinden betreffe, so müsse man auch die unsicheren Zeiten berücksichtigen; das Land habe bereits viel Geld investiert und auch verplant. Nun, mit diesem Gesetz, müssten auch andere mitzahlen. Zum Vergleich mit anderen: Südtirol hinke nicht hinterher, auch nicht hinter Deutschland, im konkreten Fall habe man fehlende Netze auch durch Satelliten überbrücken können.
Mit diesem Gesetz werde geklärt, wer für was zuständig sei, z.B. für die letzte Meile, erklärte Arnold Schuler in seiner Replik. Damit sei auch eine Klärung möglich, wer welchen Teil der Finanzierung übernimmt. Den von Pöder befürchteten Leerlauf werde es nicht geben, denn das laufende Programm des Landes werde ja weitergeführt. Die Glasfaser sei auch deshalb eine gute Lösung, da sie auch für andere Zwecke benutzt werden könne, nicht nur fürs Internet. Um die Gesamtkosten beziffern zu können, brauche es Erhebungen vor Ort, und das könne mit den Plänen geschehen. Man könne nicht verlangen, dass das Land hundert Prozent der Kosten trage, wie es Egger fordere. Zur Frage, warum es für das Breitband ein eigenes Gesetz brauche, meinte Schuler: Es sei ein wichtiges Vorhaben für Südtirols Zukunft, und dazu sollte der Landtag die Richtung vorgeben.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde bei sechs Enthaltungen genehmigt.
Die Debatte zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes
Art. 1 des Gesetzentwurfs gibt als Zielsetzung eine flächendeckende Breitbandversorgung bis 2015 mit 30 Megabit und bis 2020 mit 100 Megabit vor.
Sven Knoll wandte ein, dass 30 Megabit in drei Jahren schon als langsam gelten werde, das Ziel sei eher bei 100 anzusetzen; manche Anbieter ermöglichten heute bereits 50 Megabit. Arnold Schuler antwortete, dass man 100 Megabit nicht überall erreichen werde, da man nicht überall mit derselben Technik arbeiten könne. Der Artikel wurde mit 18 Ja bei zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 2 regelt die Planung. Durch einen Änderungsantrag von Hanspeter Munter, der von Thomas Egger lobend erwähnt wurde, wurde sichergestellt, dass bis zur Erstellung des Masterplans das derzeitige Landesprogramm zum Breitband weiterläuft wie geplant.
Art. 3 regelt die Umsetzung, die Vergabe der Bauarbeiten und die Einstufung als primäre Erschließungsarbeiten und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 4 sieht vor, dass die Finanzierung von der Landesregierung im Einvernehmen mit den Gemeinden festgelegt wird, und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 5 enthält die Finanzbestimmung und wurde ebenfalls ohne Debatte genehmigt.
In der anschließenden geheimen Abstimmung zum Gesetzentwurf stimmten 22 Abgeordnete mit Ja, einer mit Nein. Neun Stimmzettel blieben weiß.
Quelle: http://www.suedtirolnews.it/d/artikel/2012/01/12/landtag-gesetzentwurf-zum-ausbau-des-breitbandnetzes-2.html