Breitband ist Bürgerrecht – Gesetz im Landtag genehmigt
Entwurf der Abgeordneten Schuler und Noggler heute angenommen – Flächendeckende Breitbandverbindung im gesamten Land wird gesetzlich festgelegt
Die Qualität der Internetverbindung ist bereits heute ein entscheidender Wettbewerbsfaktor, und in Zukunft ist eine hochwertige Breitbandinfrastruktur ein Muss für jede erfolgreiche Volkswirtschaft. Die beiden Landtagsabgeordneten Arnold Schuler und Sepp Noggler freuen sich über die Annahme ihres Gesetzes durch den Landtag, welcher die Erschließung des Landes mit Breitbandinternet vorschreibt: „Der Südtiroler Gemeindenverband, das Land und die Rundfunkanstalt RAS haben auf der Basis unseres Gesetzentwurfes die Zuständigkeiten und einen Zeitplan für die Umsetzung der Breitbandversorgung in Südtirol erarbeitet. Wir sind zuversichtlich, dass mit diesem Gesetz die Bemühungen zur Erschließung des gesamten Landes, also auch der Peripherie, mit zeitgerechten Internetverbindungen zügig voranschreiten wird.“
Mit diesem Gesetz wird eine Förderung zur besseren, koordinierten und schnellen Erschließung aller Landesteile, Gemeinden, Betriebe, Unternehmen und Privathaushalte möglich gemacht, “und zwar mit festgelegten Datenübertragungsraten”. Das Landesgesetz wird die unerlässliche Basis für sämtliche Erschließungsmaßnahmen bilden. “Die datentechnische Erreichbarkeit jedes Bürgers im Lande wird nun gesetzlich gewährleistet und zum Bürgerrecht, wie in anderen europäischen Staaten. Damit eine zeitgemäße Kommunikation zum Zweck der Konkurrenzfähigkeit der heimischen Betriebe und Unternehmen im peripheren Raum, aber auch zur Abdeckung der Privatbelange jedes einzelnen Bürgers möglich wird.”
Die beiden Abgeordneten Schuler und Noggler sind sich einig: „Es geht nicht nur um eine Grundversorgung, sondern um die Garantie eines Qualitätsstandards. Die Europäische Union schreibt in der Digitalen Agenda das Ziel fest, nach welchem bis 2013 alle EU-Bürger Zugang zu einem mindestens 30 Megabit pro Sekunde schnellem Breitbandinternetanschluss haben sollen. Bis zum Jahr 2020 soll das Netz weiter beschleunigt werden, sodass dann 50 Prozent der EU-Bürger bereits 100 Megabit pro Sekunde an Bandbreite zur Verfügung haben.“
Schuler und Noggler sind überzeugt, dass die Erreichbarkeit des ländlichen Raums durch Infrastrukturen zur Datenübermittlung garantiert werden muss, um im Standortwettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten.
„Ein flächendeckendes Datennetz ist gerade in Zeiten der Abwanderungsgefährdung in einzelnen Gemeinden unerlässlich. Will man eine vermehrte Landflucht eindämmen, die Entwicklung der Betriebe und deren Arbeitsplätze, aber auch die touristische Entwicklung in Zukunft garantieren, sowie den vielen Studenten, die heute ohne wenn und aber auf eine Internetverbindung angewiesen sind, entgegenkommen müssen die Gemeinden bei der Erschließung des Gemeindegebietes mit Breitbandinfrastrukturen zur Erreichung der EU-Vorgaben durch Förderungen von Seiten der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol unterstützt werden.“, so die beiden Abgeordneten.
(SVP)
http://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-fraktionen-aktuell.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=383180
Art. 1 des Gesetzentwurfs gibt als Zielsetzung eine flächendeckende Breitbandversorgung bis 2015 mit 30 Megabit und bis 2020 mit 100 Megabit vor.
Sven Knoll wandte ein, dass 30 Megabit in drei Jahren schon als langsam gelten werde, das Ziel sei eher bei 100 anzusetzen; manche Anbieter ermöglichten heute bereits 50 Megabit. Arnold Schuler antwortete, dass man 100 Megabit nicht überall erreichen werde, da man nicht überall mit derselben Technik arbeiten könne.
Der Artikel wurde mit 18 Ja bei 10 Enthaltungen genehmigt.
Art. 2 regelt die Planung.
Durch einen Änderungsantrag von Hanspeter Munter, der von Thomas Egger lobend erwähnt wurde, wurde sichergestellt, dass bis zur Erstellung des Masterplans das derzeitige Landesprogramm zum Breitband weiterläuft wie geplant.
Art. 3 regelt die Umsetzung, die Vergabe der Bauarbeiten und die Einstufung als primäre Erschließungsarbeiten und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 4 sieht vor, dass die Finanzierung von der Landesregierung im Einvernehmen mit den Gemeinden festgelegt wird, und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 5 enthält die Finanzbestimmung und wurde ebenfalls ohne Debatte genehmigt.
In der anschließenden geheimen Abstimmung zum Gesetzentwurf stimmten 22 Abgeordnete mit Ja, 1 mit Nein. 9 Stimmzettel blieben weiß.
(AM)
http://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=383181