In Deutschland:
Ohne Web und E-Mail geht es nicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Internetzugang bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage gehört. Nun können Verbraucher Schadensersatz fordern, wenn das Netz ausfällt.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-urteil-schadensersatz-bei-internet-ausfall-vom-provider-a-879481.html