Hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, vielleicht wurde es schon besprochen. Die EU versteht unter Aufhebung von Geoblocking anscheinend was anderes als Videostreaming länderunabhängig innerhalb der EU zur Verfügung zu stellen.
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/geoblocking
im Detail: https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=55373
Es geht in erster Linie rein um den Online-Handel, dass man Käufe in der EU ohne Blockade abschließen kann.
Bei elektronischen Dienstleistungen steht:
In der Praxis gehören zu den elektronisch erbrachten Dienstleistungen, für die die Verpflichtungen gemäß der Verordnung gelten, Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting, die Bereitstellung von Firewalls und die Nutzung von Suchmaschinen und Internetverzeichnissen, die Bereitstellung von Internetseiten, die Fernwartung von Geräten
und Programmen, die Fernverwaltung von Systemen.
Weiters ein komplizierter Satz auf Seite 9 im PDF:
In Bezug auf Online-Dienstleistungen im Zusammenhang mit nicht-audivisuellen urheberrechtlich geschützten Werken (wie elektronische Bücher, Videospiele, Musik und Software) gilt die Bestimmung zur Nichtdiskriminierung – d. h. die Verpflichtung, ausländischen Kunden Zugang zu gewähren und ihnen dieselben Angebote wie einheimischen Kunden zu machen – gemäß dieser Verordnung nicht. Die Möglichkeit einer Ausweitung auf diese Dienstleistungen wird aber Teil der Überprüfung sein, die zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung durchzuführen ist.
So wie ich das verstehe gilt die Verordnung also für "elektronische Bücher, Videospiele, Musik und Software" nicht. Von Filmen/Serien ist übrigens in all den Beispielen, die man im Dokument findet, kein Wort zu finden. Wurde meines Erachtens bewusst rausgehalten.