Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre Email in Bezug auf die Richtlinie zum Urheberrecht im Internet. Grundsätzlich sollten meiner Meinung nach Menschen, die etwas Kreatives schaffen, auch das Recht haben, dafür entschädigt zu werden, wenn ihre Arbeit von anderen zu Geschäftszwecken genutzt wird. Wenn Menschen Artikel schreiben, Fotos, Bilder, Filme oder Musik machen oder Kunst schaffen sollen sie auch selbst bestimmen können, wer dies nutzt und ob sie dafür eine Entschädigung erhalten wollen. In vielen Bereichen ist das heute ganz normal. Wenn ein Radiosender einen Song spielt, ein Kino einen Film zeigt, eine Zeitung Bilder oder einen Artikel übernimmt, muss das Urheberrecht geklärt sein. Wir möchten mit der neuen Regelung, die wir derzeit im Europäischen Parlament diskutieren nichts anderes erreichen als dieses Grundprinzip auch auf das Internet auszuweiten. Dort wird geistiges Eigentum heute nämlich von großen Plattformen wie Google und Youtube und auch großen sozialen Netzwerken ohne Entschädigung verwendet, um User auf die Seite zu bekommen und dann mit Werbeschaltungen auf der Seite Profit zu generieren. Die Kreativen schauen durch die Finger.
Mir ist aber auch bewusst, dass die technischen Voraussetzungen und die Kontrolle für dieses Urheberrecht im Internet sehr viel schwieriger sind als in einer Zeitung oder in einem Buch und dass wir aufpassen müssen, dass das freie und offene Internet damit nicht in Frage gestellt wird. Der von Ihnen angesprochene Artikel 13 versucht hier einen Weg vorzuschlagen. Die Kritik an dieser Regelung nehme ich sehr ernst. Wir haben uns über Monate sehr intensiv vor allem mit diesem Art. 13 beschäftigt und leider ist der derzeit vorliegende Kompromiss nicht sehr befriedigend.
Wir werden nun in der nächsten Woche über die neue Richtlinie abstimmen. Der vorliegende Text ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Parlament und Rat. So wie es derzeit ausschaut wird es zu diesem Text Abänderungsanträge geben, vor allem auch zum Art. 13. Diese werde ich, sofern sie die auch von Ihnen aufgezeigten Bedenken berücksichtigen, unterstützen. Wenn auch nur ein Abänderungsantrag eine Mehrheit im Parlament findet braucht es eine neue Übereinkunft mit den Mitgliedstaaten. Die endgültige Abstimmung zum Text würde dann zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Lassen Sie mich allerdings auch auf einen anderen Aspekt hinweisen: Seit ich im Europäischen Parlament bin, immerhin rund 10 Jahre, habe ich keine so massive Lobbying Kampagne erlebt wie jene der amerikanischen Internetgiganten zu diesem Thema. Diese scheinen derzeit weder Methoden noch Geld zu scheuen, um jede Regelung zu unterbinden. Jedes Urheberrecht, wie auch immer es technisch geregelt wird, stört die Geschäftsinteressen von Youtube, Google & Co massiv. Diese Unternehmen, die mit kreativen Inhalten anderer ihr eigenes Geschäft machen (und dafür im Übrigen in Europa kaum Steuern bezahlen), tun alles, damit jede Regelung zum Urheberrecht untergraben wird. Diesem Druck will ich mich als Abgeordneter nicht beugen.
Zusammenfassend: Mir ist es ein großes Anliegen und ich werde, so wie von Ihnen vorgeschlagen, Verbesserungen zum Art. 13 zustimmen. Ich glaube aber, dass es auch im Internet einen fairen Ausgleich zwischen jenen geben muss, die geistiges Eigentum schaffen und jenen, die dieses dann kommerziell nutzen. Dafür werde ich weiterhin arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dorfmann
Member of European Parliament