Von mir aus geht es dabei nur um das zweite Gerät, wenn das erste nicht selbst konfiguriert werden kann, oder man damit nicht zufrieden ist.
Und da der Routerzwang ja verboten wurde, sagt Telmekom einfach es sei ihr übergabepunkt. Währe ja kein Problem, wenn der Kunde nicht selbst mehrere € Mehrkosten dabei hat.
Ob es zulässig ist, dass der Kunde für den Übergabepunkt den Strom bereitstelken muss, würde mich interessieren.
Am besten die Zugangsdaten herausgeben und das Problem ist gelöst 😁