Bin zwar kein Jurist, aber ich schätze mal ab einem bestimmten Schwellenwert müssen die Ausschreibungen nach Brüssel bzw. EU-weit ausgeschrieben werden.
edit:
Grad noch einen Link dazu gefunden.
http://www.social.bz.it/pressarchive.php?art_id=44595
Lieferungen und Dienstleistungen bzw. Planungsaufträge mit einer Honorarnote von mehr als 211.000 Euro müssen im Bürgernetz der Landesverwaltung und im Amtsblatt der EU ausgeschrieben werden.