kastlunger
https://www.breitband.bz.it/d/1906-telmekom-erh-ht-die-bandbreite-f-r-privat-ftth-kunden/132
Ob sich das inzwischen geändert hat weiß ich nicht.
Aber wenn es noch immer so ist gilt laut altroconsumo folgendes:
Non solo chi attiva un nuovo contratto, ma anche chi è già cliente di un operatore telefonico ha il diritto di scegliere liberamente un modem alternativo e potrà quindi smettere di pagare l’apparecchio imposto dal suo fornitore.
Bedeutet also, wenn der Kunde den Router nicht will, muss man er ein Angebot bekommen, das günstiger ist als das Angebot mit Router.
(Und die Übergabe mit einem Kupfer-Ethernet-Port ist ja auch kein richtiger Glasfaseranschluss mehr 😅)
TIM, Vodafone und Wind dürfen ja auch nicht einfach ihre Modems als Übergabepunkt bezeichnen.