Die Landesregierung hat letzte Woche (Beschluss 407 vom 9. Juni 2020) das Verfahren eingeleitet, um Südtirol in Weiße, Graue und Schwarze Zonen einzuteilen. Die Infranet darf nur in Zonen mit Marktversagen, also weiß und grau, tätig werden.
Die Kriterien zur Einteilung orientieren sich an einem Landesgesetz von 2012 mit folgendem Inhalt: "Das zu erreichende Ziel [...] ist [...] ungeteilte Kapazität von 1 Gbit/s symmetrisch für jede Verbindung [...]".
Die Farbeinteilung erfolgt danach, wie viele private Betreiber sich dazu bereiterklären, in den nächsten drei Jahren die Konnektivitätsziele zu erfüllen. Finden sich zwei Betreiber, dann ist die Zone schwarz. Findet sich nur ein Betreiber, ist die Zone grau. Findet sich keiner, dann ist sie weiß.