@hnz
du hast ganz Recht, wenn im Vertrag diese Daten garantiert werden, sie aber nachweislich nicht erbracht werden, dann liegt ein Vertragsbruch vor.
Du solltest dich in solchen Fällen immer schriftlich beschweren, nicht telefonisch, sonst hast du keinen Beweis.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber wenn die Leistung tatsächlich nur teilweise erbracht ist, könnte man auch weniger bezahlen (natürlich immer mit Beschwerde und Erklärung) oder auch auf volle Erfüllung des Vertrags pochen. Evt. hast die eine Rechtsschutzversicherung und kannst einen Anwalt einschalten oder den Verbraucherschutz VSZ Bozen.