Ich weiss zwar das dies mit diesen tema nix zu tun hat , aber lest selbst
Chronik - Lokal
Harte Strafen im Verkehr sind Gesetz
Der Senat hat am Mittwoch das Dekret der Regierung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr genehmigt. Damit ist die Notverordnung, die im August vom Ministerrat beschlossen wurde, Gesetz. Vorgesehen sind harte Strafen für Raser und für Trinker. Südtirol Online stellt das Gesetz im Detail vor.
Wer künftig mit mehr als den erlaubten 0,5 Promille Alkohol im Blut am Steuer eines Fahrzeugs erwischt wird, muss mit drastischen Strafen rechnen. Zwischen 500 und 2.000 Euro muss zahlen, wer bis zu 0,8 Promille hat. Drei Monate Haft und eine Geldstrafe, die zwischen 800 und 3.200 Euro liegen kann, riskieren Fahrer, die zwischen 0,8 und 1,5 Promille Alkohol im Blut haben. Wer über 1,5 Promille liegt, zahlt bis zu 6000 Euro und muss mit sechs Monaten Haft rechnen.
Als Alternative zur Haft ist im Gesetz ein sogenannter Sozialdienst in Krankenhäusern und Pflegeheimen vorgesehen, in denen Opfer von Verkehrsunfällen betreut werden. Die Geldstrafen für Alkohol-Sünder steigen – wenn man zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens erwischt wird – um 200 Euro.
Wer unter dem Einfluss von Drogen fährt, zahlt 100 bis 4000 Euro, vorgesehen ist eine Haftstrafe von drei Monaten. Sehr teuer wird es, wenn man ohne Führerschein unterwegs ist, der Füherschein verfallen ist oder nicht erneuert wurde: die Strafen reichen von 2.257 bis zu 9.032 Euro. Möglich ist auch eine einjährige Haftstrafe.
In den ersten zwei Jahren der Fahrpraxis dürfen Führerscheinneulinge laut dem neuen Gesetz nur Fahrzeuge lenken, die eine maximale Antriebskraft von 50 Kilowatt haben. Diese Neuerung tritt nicht sofort in Kraft, sondern ab dem 30. Jänner 2008. Wer am 30. Jänner schon den Führerschein hat – auch weniger als zwei Jahre – ist von der Neuerung nicht betroffen.
Schlecht für die Brieftasche ist auch zu schnelles Fahren. Wer das vorgeschriebene Geschwindigkeitslimit um mehr als 40 km/h überschreitet, muss dem Staat zwischen 370 und 1.458 Euro überweisen. Im Gesetz festgeschrieben ist auch der Führerscheinentzug zwischen drei und sechs Monaten.
Bei einer Überschreitung um mehr als 60 km/h ist die Fahrerlaubnis für sechs bis zwölf Monate weg. Die Geldstrafe liegt zwischen 500 und 2.000 Euro. Autofahrer müssen jedoch mit einem Schild oder einem Warnsignal darauf hingewiesen werden, wenn Polizei oder Carabinieri Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Hart geahndet wird auch das Telefonieren am Steuer ohne Kopfhörer oder Freisprechanlage. Neben der Strafe (zwischen 148 und 594 Euro) droht auch der Führerscheinentzug (max. drei Monate), wenn der Fahrer in den darauffolgenden zwei Jahren noch einmal gegen den Straßenkodex verstößt.
Nachtlokale dürfen künftig an Wochenenden nach 2.00 Uhr nachts keinen Alkohol mehr verkaufen. Betroffen sind allerdings nur Lokale, in denen in irgendeiner Form Unterhaltung geboten wird. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Sperre des Lokals rechnen, die sieben bis 30 Tage dauern kann. Vorgesehe ist auch, dass sich Kunden beim Verlassen eines Nachtlokals freiwillig einem Alkoholtest unterziehen.
Alle Einnahmen aus den Verkehrsstrafen fließen in einen Fonds gegen nächtliche Unfälle.