So einfach ist es nicht der Provinz den schwarzen Peter zuzuschieben. Zuvor muss man nachsehen, was Linkem versprochen hat, und warum es nicht geklappt hat. Dann erst kann der Schuldige gefunden werden.
Und zudem scheint Linkem ja bei einigen zu funktionieren...
Zur Aktivierungsgebühr: die ist einmalig pro Vertragsabschluss/Installation zu zahlen. Wenn also für den Anschluss an BB44 wiederum ein Techniker vorbeikommen muss etwas einzustellen, so ist eine erneute Aktivierungsgebühr gerechtfertigt. Wenn hingegen bei Linkem die Aktivierung nie stattgefunden hat, so ist es klar, dass keine Gebühren dafür zu entrichten sind, bzw. dass man das Geld zurückverlangen kann.
Die Provinz muss hierfür keine Kosten übernehmen: Entweder hat Linkem den Anschluss gemacht (also zahlt der Kunde), oder nicht (dann zahlt niemand, weder der Kunde noch die Provinz).
Nur wenn die Provinz beschliesst generell Linkem zu kündigen, also auch für jene, bei denen es funktioniert, und diese nun einen neuen Vertrag mit Brennercom abschliessen müssen, dann sehe ich es als gerechtfertigt, dass die Provinz die Kosten für den Umstieg übernimmt.