Zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum in Deutschland hat die Europäische Kommission eine Beihilferegelung im Umfang von 141 Millionen Euro genehmigt. Die Regelung soll dazu beitragen, dass die Kluft zwischen Stadt und Land beim Zugang zu erschwinglichen Breitbanddiensten geschlossen wird. Die Kommission ist der Überzeugung, dass die Regelung die richtigen Anreize schafft, um dieses Ziel zu erreichen und dass der Wettbewerb zwischen Breitbandanbietern zusätzlich gefördert wird.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: "Deutschland gehört derzeit zu den Ländern der EU, in denen die digitale Kluft zwischen Stadt und Land am tiefsten ist. Ich freue mich, dass deutsche Bürger und Unternehmen im ländlichen Raum durch diese Investition der öffentlichen Hand bei der Breitbandversorgung mit denjenigen in den Stadtgebieten gleichgestellt werden."
Ländliche Gemeinden an die Breitbanddienste anzubinden, ist für private Betreiber meist wirtschaftlich nicht attraktiv, da sie aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte nicht so viele Kunden werben können, dass eine solche Investition sich lohnen würde. Dies kann zu großen Unterschieden bei der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen in einem Mitgliedstaat führen. Aktuelle Ergebnisse der Marktforscher von IDATE zeigen, dass die DSL-Abdeckung in den Stadtgebieten Deutschlands 99 Prozent beträgt, im ländlichen Raum Ende 2006 jedoch nur 58,5 Prozent. Kabelnetze erzielten im Januar 2007 lediglich einen Marktanteil von 5 Prozent am deutschen Breitbandmarkt.
Es bedarf also zusätzlicher Anreize zur Verbesserung der Breitbandversorgung auf dem Land. Die EU-Kommission stellte fest, dass die deutsche Regelung geeignet ist, private Betreiber zu veranlassen, erschwingliche Breitbanddienste in ländlichen Gebieten Deutschlands anzubieten, wo es solche Dienste derzeit noch nicht gibt. Ein Großteil der jetzt bewilligten Mittel wird über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt. Die Regelung enthält Klauseln die sicherstellen, dass öffentliche Mittel nur dann eingesetzt werden, wenn kein privater Betreiber unter den bestehenden Marktbedingungen investieren würde. Durch offene Ausschreibungen wird gewährleistet, dass die Beihilfen das erforderliche Mindestmaß nicht überschreiten. Ein offener, diskriminierungsfreier Zugang auf Vorleistungsebene erlaubt es ferner mehreren Breitband-Providern, in den neuen Netzen wettbewerbsfähige Dienstleistungen anzubieten.
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